Familienhospizkarenz
Sie haben ein Recht auf FreistellungSeit dem 1. Juli 2002 gilt für Österreich die Familienhospizkarenz. Hierbei handelt es sich um einen Rechtsanspruch von ArbeitnehmerInnen auf eine veränderte Arbeitszeitregelung zur Betreuung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder.Die Familienhospizkarenz ist eine wichtige Regelung, da etwa 80% aller Pflegebedürftigen in Österreich von ihren Angehörigen betreut werden. Die Familie ist damit immer noch die wichtigste Institution im Bereich der Pflege.
Vorteilhaft ist der extrem rasche Antritt der Karenzierung. Bereits fünf Tage nach der schriftlichen Bekanntgabe kann die Karenz angetreten werden, auch wenn mit dem Arbeitgeber noch keine übereinstimmende Regelung gefunden wurde. Während der Zeit bleibt man kranken- und pensionsversichert und hat Kündigungsschutz. Bei finanzieller Notlage wird Unterstützung in Form des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs geboten.
Folgende Möglichkeiten stehen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer zur Wahl:
- Herabsetzung der Arbeitszeit
- Änderung der Lage der Arbeitszeit
- Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (= Karenz)
Wie lange? Zunächst kann eine dieser Varianten für bis zu drei Monate in Anspruch genommen und im Bedarfsfall auf sechs Monate verlängert werden. ArbeitnehmerInnen sind während der Sterbebegleitung und vier Wochen danach vor einer Kündigung geschützt, auch bleiben sie kranken- und pensionsversichert.
Wer? Familienhospizkarenz kann für Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Adoptiv- und Pflegekinder, Lebensgefährten, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder in Anspruch genommen werden.
Bei Kindern? Die Maßnahmen zur Sterbebegleitung bzw. zur Begleitung von schwerst erkrankten Kindern können auch von mehreren Angehörigen gleichzeitig wahrgenommen werden. So kann z.B. das Elternpaar eines schwerst erkrankten Kindes, das zur Schmerztherapie tageweise zwischen Spital und Zuhause pendelt, entscheiden, dass beide ihre Arbeitszeit reduzieren, um abwechselnd das Kind zu begleiten.
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